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Willebrief
(recht.geschichte.13)
    

Mit Willebrief wird die von Rudolf IV von Habsburg bzw. Rudolf I (1218 - 1291) eingeführte schriftliche Zustimmung der Kurfürsten zu Entscheidungen des deutschen Königs bezeichnet.

Diese Willebriefe waren zugleich Einschränkung und Stärkung der königlichen Macht.

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