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Wiedergutmachung
(recht.allgemein)
(engl. make one whole)
    

Von Wiedergutmachung spricht man, wenn ein Schädiger einen (finanziellen) Ausgleich für entstandene Schäden leistet.

Im besonderen der Ausgleich für Schäden, die durch nationalsozialistisches Unrecht im 3. Reich entstanden sind.

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