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Wesentlichkeitstheorie
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Wesentlichkeitstheorie wird die vom Bundes-verfassungsgericht aufgestellte Forderung bezeichnet, dass im Rahmen der Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen gemäß Art. 80 GG, die wesentlichen Fragen vom Gesetzgeber selbst geregelt werden müssen (BVerfGE 47, 46 ff).

In einer späteren Entscheidung erweiterte das Bundesverfassungsgericht die Wesentlichkeitstheorie, und verlangt nun, dass auch außerhalb von Art. 80 GG alle grundlegenden und wesentlichen Entscheidungen allein vom Gesetzgeber getroffen werden müssen (BVerfGE 49, 89; Kalkar I).

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Auf diesen Artikel verweisen: Verordnung * besonderes Gewaltverhältnis/Sonderstatusverhältnis * Satzung, öffentliches Recht * Parlamentsvorbehalt Werbung: