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Warenverkehrsfreiheit
(recht.eu.grundfreiheiten)
    

Mit Warenverkehrsfreiheit wird das Verbot aller mengenmäßigen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung (siehe die Dassonvilleformel) innerhalb der europäischen Union bezeichnet (Art. 28, 29 EGV).

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Auf diesen Artikel verweisen: Dassonvilleformel * cassis de dijon Werbung: