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Waffengleichheit
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Prinzip der Waffengleichheit wird der Grundsatz der Gleichbehandlung im Zivilprozess bezeichnet. Kläger und Beklagter müssen im Prozess grundsätzlich gleiche Rechte und Pflichten haben. Für ein Beispiel siehe unter Parteivernehmung.

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Auf diesen Artikel verweisen: Parteivernehmung Werbung: