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Vorschuss
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Vorschuss wird eine vorweggenommene Teilerfüllung eines erst später fällig werdenden Anspruchs bezeichnet. Der Vorschuss ist kein Darlehen. Vergleiche auch mit Abschlagszahlung.

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Auf diesen Artikel verweisen: Prozesskostenvorschuss * Abschlagszahlung Werbung: