slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Verweisung
(recht.allgemein.prozess)
(engl. removal )
    

Mit Verweisung wird ein gerichtlicher Beschluss bezeichnet, demzufolge ein Rechtsstreit an einem anderen Gericht weitergeführt wird.

Beispiel: A verklagt seinen in München wohnenden Mieter B vor dem AG Hamburg auf Mietzahlung. B rügt die örtliche Zuständigkeit, auf Antrag des A verweist das AG Hamburg den Rechtsstreit zum AG München.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: removal Werbung: