slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Vermögensteuer
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer)
    

Mit Vermögenssteuer im engeren Sinn wird die Steuer bezeichnet, die auf das Nettovermögen steuerpflichtiger Personen erhoben wird.

Beispiel: A hat ein Vermögen von 100.000,- . Auf den Teil des Vermögens der 60.000,- übersteigt muss A jährlich 0,5 %, d.h. 200,- Steuern zahlen.

In Deutschland ist die Vermögensteuer in der derzeitigen Form gemäß eines Urteils des BverG aus dem Jahr 1995 verfassungswidrig, und wird daher nicht mehr erhoben.

Mit Vermögensteuer im weiteren Sinn werden alle Steuern bezeichnet, die am Vermögens anknüpfen, wie die Grundsteuer und die Erbschaftssteuer.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: