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vermögensrechtliche Streitigkeit
(recht.zivil.prozess)
    

Von vermögensrechtlichen Streitigkeiten spricht man bei Ansprüchen, die auf Geld oder Geldwert gerichtet sind oder bei Ansprüchen die auf einem Rechtsverhältnis beruhen, das auf Gewinn von Geld oder geldwerten Gegenständen abzielt (Musielak, Grundkurs ZPO, Rn. 50).

Beispiel: Ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist ein vermögensrechtlicher Anspruch. Nicht dagegen ein Anspruch auf Unterlassung wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts.

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Auf diesen Artikel verweisen: Gerichtsstandsvereinbarung (Prorogation) * rügeloses Einlassen/rügeloses Verhandeln Werbung: