slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Verhalten
(recht.straf.at)
    

Mit Verhalten werden im Strafrecht Tun und Unterlassen zusammenfassend bezeichnet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Fahrlässigkeit, Erfolgsverursachung * Handlungslehren Werbung: