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Verbraucherinsolvenz/Privatinsolvenz
(recht.zivil.materiell.insolvenz)
    

Mit Verbraucherinsolvenz (umgangssprachlich auch Privatinsolvenz) wird ein besonderes Insolvenzverfahren für Verbraucher bezeichnet. Die Verbraucherinsolvenz eröffnet überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit zur Restschuldbefreiung.

Voraussetzung ist gemäß § 18 InsO die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.

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Auf diesen Artikel verweisen: Verbraucherinsolvenz im Unterhaltsrecht * Verbraucherinsolvenz im Unterhaltsrecht * Insolvenz/insolvent Werbung: