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Valutaklausel/Währungsklausel
(recht.zivil.materielle.schuld.bt.handel)
    

Mit Valutaklausel (= Währungsklausel) wird eine Vereinbarung im Handelsverkehr bezeichnet, mit der Risiken von Währungsschwankungen durch Bindung des Kaufpreises an eine fremde Währung vermindert werden sollen.

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