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Urteil im Strafprozess
(recht.straf.prozess.urteil und recht.straf.prozess.muster)
    

Inhalt
             1. Aufbau
             2. Landgericht Neustadt
             3. Im Namen des Volkes
             4. Urteil

Mit Strafurteil wird die im Rahmen der Rechtskraft verbindliche Entscheidung über die Schuld und die angemessene Strafe eines Angeklagten bezeichnet.

Der Inhalt des Urteils wird im Strafprozess in Groben Zügen von § 268 StPO vorgegeben.

1. Aufbau

  1. Rubrum
  2. Tenor
  3. Entscheidungsgründe
  4. Unterschriften der Richter

2 J 127/04

2. Landgericht Neustadt

3. Im Namen des Volkes

4. Urteil

In der Strafsache

g e g e n Bernd Fritz S e i n h a r d ,
geboren am 11.6.1967 in Neustadt, zuletzt wohnhaft gewesen Bahnhofstraße 6, 35048 Neustadt, Deutscher, ledig,
z.Zt. in Strafhaft in der Justizvollzugsanstalt Neustadt,
w e g en Diebstahls

hat die 1. große Strafkammer des Landgerichts Neustadt in ihren Sitzungen vom 19. November 1995 und 20. November 1995, an denen teilgenommen haben:

Vorsitzender Richter am Landgericht Huber
als Vorsitzender,

Richter am Landgericht Seidl
als beisitzender Richter,

Hausfrau Irmi Schmitz,
Malermeister Egon Schulz als Schöffen,

Staatsanwalt Kröger
als Beamter der Staatsanwaltschaft,

Rechtsanwältin Peters, Neustadt,
als Verteidigerin,

Justizhauptsekretär Unterwald
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,

am 26. November 1996

f ü r R e c h t e r k a n n t:

Der Angeklagte wird wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von

zwei Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Angewendete Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 52 StGB.

[weitere Beispiele]

Entscheidungsgründe bei Verurteilung
Entscheidungsgründe bei Freispruch

(...)


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