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Unternehmer im Sinne des BGB
(recht.zivil.materiell.at)
    

Gemäß § 14 BGB ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Für die Unternehmereigenschaft von ebay-Händlern siehe unter ebay, gewerblich und ebay, Powerseller.

Vom Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Unternehmer im Sinne des Werkvertragsrechts zu unterscheiden. Hier ist unabhängig von der obigen Legaldefinition jeder Unternehmer, der die Herstellung eines Werkes verspricht.

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Auf diesen Artikel verweisen: unbestellte Leistungen * Darlehen/Darlehensvertrag * Verbraucherdarlehen * Verbrauchervertrag * Haustürgeschäft * Allgemeine Geschäftsbedingungen, Anwendungsbereich * Verbrauchsgüterkauf * eBay, Haftungsausschluss Werbung: