slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
unbestimmte Verurteilung/unbestimmte Strafe
(recht.straf.jugend)
    

Früher im Jugendstrafrecht vorgesehene Strafe, bei der der Jugendliche zu mind. 4 Monate und maximal 4 Jahre Haft verurteilt wurde. Nach Ablauf der 4 Monate konnte der Jugendliche jederzeit zur "Probe" entlassen werden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: