slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
unbefugtes Tragen einer Uniform
(recht.straf.bt)
    

Das unbefugten Tragen staatlicher Uniformen ist gemäß § 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB ein strafbares Vergehen.

Hierunter kann z.B. auch das Tragen eines polizeigrünen T-Shirts mit der weißen Aufschrift Polizei fallen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Amtsanmaßung Werbung: