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überholende/abgebrochene Kausalität
(recht.allgemein)
    

Von überholender oder abgebrochener Kausalität spricht man, wenn eine in Gang gesetzte Kausalkette von einer zweiten Kaualkette überholt und die erste Kausalkette damit abgebrochen wird.

Beispiel: As Hund Doggy ist in der Nachbarschaft sehr unbeliebt. B füttert ihn daher am Montag mit einem langsam wirkenden aber tödlichen Dosis Gift. Bevor das Gift wirken nutzt der Nachbar C, ein Jäger, am Dienstag seine Chance als er Doggy alleine im Wald antrifft und erschießt ihn.

Siehe auch unter Kausalität.

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