slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Toleranzedikt/Toleranzpatent
(recht.geschichte.18)
    

Mit Toleranzedikt oder Toleranzpatent wird die im Jahr 1781 von dem katholischgläubigem Monarchen Joseph II von Österreich erklärte rechtliche Duldung der evanglischen und der griechisch-orthodoxen Religionsausübung im Privatbereich (sog. Privat-Exercitium) bezeichnet. Die öffentliche Religionsausübung blieb grundsätzlich der katholischen Kirche vorbehalten.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: