slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Tierschutz
(recht.oeffentlich.staat und recht.oeffentlich.verwaltung.bt.tierschutz)
    

Der im Tierschutzgesetz verwirklichte Schutz des Lebens und Wohlbefindens von Tieren. Das Tierschutzgesetz verbietet es Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen (§ 1 Tierschutzgesetz).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Sodomie Werbung: