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Taxi/Beförderungspflicht
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Als Taxi wird ein Personenkraftwagen zur Beförderung von Personen bezeichnet, den der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit dem er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen (§ 47 PBefG.

Taxen haben gemäß § 22 eine Beförderungspflicht wenn die Beförderungsbedingungen eingehalten werden.

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