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Suspensiveffekt
(recht.allgemein.zpo)
    

Von Suspensiveffekt spricht man, wenn die Einlegung eines Rechtsmittels zur Aussetzung der Wirkung der angegriffenen Entscheidung führt.

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Auf diesen Artikel verweisen: sofortige Beschwerde, Zivilprozessrecht * Rechtsmittel * Erledigungserklärung, beiderseitig Werbung: