slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Strenges Recht
(recht.allgemein)
    

Die Bezeichnung strenges Recht ist nicht genau bestimmt. Zu einem kann damit zwingendes Recht bezeichnet werden, zum anderen Recht, das für einen bestimmte Sachverhalt eine eindeutige Rechtsfolge vorsieht und keinen Spielraum für Billigkeitserwägungen lässt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: jus strictum Werbung: