slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Staatsschutzdelikte
(recht.straf.bt)
    

Als Staatsschutzdelikte werden die im ersten Abschnitt des Strafgesetzbuches zusammengefassten Straftaten bezeichnet. Dazu gehören: Vorbereitung eines Angriffskrieges, Aufstacheln zum Angriffskrieg, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Verstoß gegen Vereinigungsverbote, Agententätigkeit, verfassungsfeindliche Sabotage, Verunglimpfung des Bundespräsidenten, des Staates oder seiner Symbole, ...

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Bundesanwaltschaft Werbung: