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Staatsgarantie/Staatsbürgschaft
(recht.öffentlich.staat)
    

Von Staatsgarantien spricht man, wenn ein Staat für die Erfüllung von Verbindlichkeiten privater Schuldner einsteht, d.h. die Zahlung übernimmt, wenn der private Schuldner ausfällt.

Beispiel: Die Bundesrepublik Deutschland garantiert im Herbst 2009 den geplanten Kreditgebern des den Autobauer Opel übernehmenden Konzerns Magna die Rückzahlung der Kredite für die Sanierung von Opel.

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Auf diesen Artikel verweisen: Lenkungsausschuss/Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung Werbung: