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Staatsangehörigkeit/Staatsangehöriger
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
(engl. Staatangehöriger = citizen )
    

Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat, mit allen Rechten und Pflichten. Entsprechend wird mit Staatsangehörigem jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.

Aufgrund der nicht einheitlichen Regelungen in den einzelnen Staaten kann ein Mensch mehrere oder auch keine (sog. Staatenloser) Staatsangehörigkeit haben.

In Deutschland regelt die Frage der Staatsangehörigkeit das Staatsangehörigkeitsgesetz.

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Auf diesen Artikel verweisen: citizen * Staatenlose (Apolide) * Einbürgerung Werbung: