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Sorgerechtsverfügung
(recht.notar)
    

Mit Sorgerrechtsverfügung wird die Benennenung eines Vormunds durch letztwillige Verfügung für den Fall des Versterbens der Eltern minderjähriger Kinder bezeichnet (§ 1777 Abs. 3 BGB).

Die Formanforderungen sind umstritten. Nach einer Auffassung muss die Erklärung in der Form eines Testaments erfolgen. D.h. entweder in einem handschriftlich Dokument oder durch notarielle Urkunde. Nach vertretener Auffassung genügt es, wenn zu erkennen ist, dass die Erklärung vom Sorgeberechtigten stammt (Enzensberger/Maar in Enzensberger, Testamente für Geschiedene und Patchworkehen, 4. Auflage 2017).

Muster

Die Erschienene ließ folgende

Sorgerechtsverfügung

beurkunden und erklärte, handelnd wie angegeben:

Ich bin die Mutter von Hillary Pankow geb. am 22.05.2020 in 01010 Nebenhausen und bin alleine Sorgeberechtigt. Der Vater ist Herr Warlock Fernwig.

Im Falle meines Todes, oder wenn ich aus anderen Gründen die Personensorge und die Vermögenssorge für meinen Sohn nicht mehr ausüben kann, soll

Frau Mechthild Pankow, geb. am 12.6.1962 wohnhaft in 01010 Nebenhausen Zum Spitzental 8

und falls diese dazu nicht willens oder in der Lage ist:

Frau Georgina Heidelast geb. 18.2.1990, wohnhaft Im Flachtal 3 011010 Hausen

die Personen- und die Vermögenssorge ausüben.

Ich will auf keinen Fall, dass der Kindsvater mit der Personen- und Vermögenssorge betraut wird, da dieser aufgrund langjährigen Alkoholkonsums unter dem Korsakow Syndrom leidet und nicht in der Lage ist die Personen- oder Vermögenssorge für ein minderjähriges Kind zu übernehmen.

Diese Niederschrift wurde der Erschienenen in Gegenwart des Notars vorgelesen, von ihr genehmigt und von ihr und dem Notar wie folgt eigenhändig unterschrieben:

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