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Singularia non sunt extendenda
(recht.allgemein.latein und recht.methoden)
    

Mit "Singularia non sunt extendenda" (lat.) wird der Grundsatz bezeichnet, dass Ausnahmeregelungen eng auszulegen und nicht analogiefähig sind.

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Auf diesen Artikel verweisen: enumeratio, ergo limitatio * exceptiones sunt strictissimae interpretationis Werbung: