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Selbstverwaltung
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Selbstverwaltung nennt man das Recht von Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Erfüllung ihrer Aufgaben unter eigener Verantwortung.

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Auf diesen Artikel verweisen: Autonomie * gemeindliches Einvernehmen, Baurecht * Satzung, öffentliches Recht * Weisungsaufgaben/Pflichtaufgaben nach Weisung Werbung: