slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (1)

Name*:
Kommentar:
AntiSpamFeld Text bitte löschen!
23.11.19 Rechtsreferendar : Ich hab neulich in einer Probeklausur falsch "Sekundäre Beweislast" geschrieben und der Richter hat in seiner Korrektur geschrieben, dass es eine Sekundäre Beweislast gar nicht gibt.
Die Überschrift des Artikels vermittelt den Eindruck als ob die Begriffe synonym verwendet werden können. Das kann wie im Fall der Probeklausur gefährlich werden ;).