slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Schwertmage
(recht.geschichte)
    

Mit Schwertmage wird der nächste männliche Verwandete eines Hausvaters bezeichnet. Der Schwertmage wird beim Tod des Hausvaters Vormund der unmündigen Kinder.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: