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Rundfunkrat/Rundfunkräte
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.rundfunk)
    

Die Rundfunkräte sind neben dem Intendanten und dem Verwaltungsrat ein Organ der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland.

Rechtsgrundlage für die Rundfunkräte sind entweder Landesgesetze des zuständigen Landes (z.B. für den Hessischen Rundfunk das Gesetz über den Hessischen Rundfunk) oder bei der Kooperation mehrere Bundesländer Staatsverträge (z.B. für den Norddeutschen Rundfunk der Staatsvertrag zwischen Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen).

Aufgrund dieser unterschiedlichen Regelungen kann es hinsichtlich der Organisation und Aufgaben im Detail zu Abweichungen kommen.

Aufgabe der Rundfunkräte ist es die Interessen der Allgemeinheit im Sendegebiet zu vertreten.

Zur Durchführung dieser Aufgaben hat er in Hessen die Kompetenzen, den Intendanten zu wählen und zu beraten, die gesetzlich verankerten Programmgrundsätze zu überwachen, den Haushalt zu genehmigen, und vier der sechs Verwaltungsratmitglieder zu wählen.

Zusammgengesetzt ist der Rundfunkrat aus einer pluralistisch zusammengesetzten Gruppe von Vertretern der Gesellschaft. In Hessen gehören dem Rundfunkrat zur Zeit an:

Ein Vertreter der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, ein Vertreter der Landesregierung, ein Vertreter der Hochschulen, ein Vertreter der evangelischen Kirche, ein Vertreter der katholischen Kirche, ein Vertreter der jüdischen Gemeinden in Hessen, ein Vertreter der landesweiten Lehrerverbände, ein Vertreter der landesweiten Arbeitnehmervereinigungen, ein Vertreter des Landesportbundes, ein Vertreter des Landeselternbeirates, ein Vertreter des hssischen Volkshochschulverbandes, ein Vertreter des deutschen Beamtenbundes, ein Vertreter des hessischen Bauernverbandes, ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen, eine Vertreterin des LandesFrauenRates Hessen, ein Vertrter des Landesmusikrates, ein Vertreter des hessischen Museumsverbandes, ein Verteter der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern, ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, ein Vertreter des Bundes der Vertriebenen, ein Vertreter des Verbandes freier Berufe in Hessen, ein Vertreter der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen, ein Vertreter des Freien Deutsches Hochstifts und vier Vertreter des hessichen Landtages.

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