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Reichsverweser/provisor
(recht.geschichte.ma)
    

Im deutschen Reich der Verwalter (lat. provisor) der Königsgewalt bei dauernder Verhinderung des Staatsoberhauptes (=Thronvakanz). Der Reichsverweser hatte für sein Gebiet u.a. das Recht Gericht zu halten und Belehnungen vorzunehmen.

Beispiel:Seit der goldenen Bulle von 1356 war der jeweilige Herzog von Sachsen Reichsverweser für das Gebiet des sächsischen Rechts. Ausgeübt hat das Amt u.a. August der Starke im Jahr 1705 nach dem Tod von Kaiser Leopold I und 1711 nach dem Tod von Kaiser Joseph I.

Für die rheinischen Gebiete war der Pfalzgraf vom Rhein Reichsverweser.

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