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Reichsstadt/freie Reichsstadt
(recht.geschichte.ma)
    

Reichsstadt war im ersten deutschen Reich (bis 1806) die Bezeichnung für eine reichsunmittelbare Stadt, d.h. eine Stadt die nicht dem jeweiligen Landesherrn, sondern nur dem Kaiser und dem Reich untertan war. Die älteren Reichsstädte haben sich aus Pfalzstädten entwickelt. Reichsstädte wurden vom Kaiser gegründet bzw. neu gegründet (siehe die Urkunde zur Gründung der freien Stadt Reichsstadt Gelnhausen).

Nach dem Reichsdeputationshauptschluss waren nur noch Augsburg, Nürnberg, Frankfurt, Lübeck Hamburg und Bremen freie Reichsstadt. Bis auf die beiden zuletzt genannten Städte, die heute Stadtstaaten sind, wurden auch die anderen mit der Zeit mediatisiert.

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Auf diesen Artikel verweisen: reichsunmittelbar * Reichsdeputations­hauptschluss * Stadtluft macht frei/Luft macht eigen * Reichstag * Stadtherr/Reichsstadt/landesherrliche Stadt * Stadtherr/Reichsstadt/landesherrliche Stadt Werbung: