slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Reichsritter/Reichsritterschaft/Ritterkreise
(recht.geschichte)
    

Mit Reichsrittern wurden im ersten deutschen Reich die reichsunmittelbaren Vasallen bezeichnet, die kein Recht auf Sitz und Stimme am Reichshoftag hatten. Unter Nutzung eines 1422 erteilten Privileges schlossen sie sich zur Reichsritterschaft zusammen.

Die Reichsritterschaft war in die drei Ritterkreise Schwaben, Franken und Rheinland aufgeteilt. Jeder Ritterkreis in Kantone und jeder Kanton in Quartiere aufgeteilt. Jedem Ritterkreis stand ein Direktorium vor.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Landesherrschaft * reichsunmittelbar * Mediatisierung Werbung: