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Ratifikation/ratifizieren
(recht.voelker und recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Ratifikation bezeichnet man die Bestätigung eines völkerrechtlichen Vertrages durch den Bundespräsidenten, nachdem das von Bundestag und ggf. Bundesrat beschlossene Transformationsgesetz verkündet wurde.

Für weitere Einzelheiten zum Zustandekommen siehe unter Völkerrechtliche Verträge.

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Auf diesen Artikel verweisen: Europarecht (EU-Recht), primäres/sekundäres * Vertrag von Nizza * Freizügigkeit * Ostverträge Werbung: