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Räterepublik/Räteregierung/Rätesystem/Sowjet
(recht.geschichte.20)
    

Ein Herrschaftssystem, bei dem die Staatsgewalt in der Hand von Arbeiterräten liegt.

In Deutschland gab es nach dem Untergang des Kaiserreichs in den Jahren 1918/1919 vorübergehend ein Rätesystem. Durch Beschluss des allgemeinen Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands wurde 1919 aber die Nationalversammlung konstituiert und damit das Rätesystem beendet. Die Nationalversammlung war Grundlage für die Weimarer Republik.

Fortführung fand der Gedanke des Rätesystems in Art. 165 WRV, der die Errichtung von Betriebsräten, Bezirksarbeiterräten und einem Reichsarbeitsrat anordnete, deren Aufgaben die Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer waren.

Von diesem System sind bis heute die Betriebsräte erhalten geblieben.

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