slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Public Private Partnership (PPP)
(recht.allgemein)
    

Mit Public Private Partnership werden Kooperationen zwischen Staat und Wirtschaft zur Durchführung von staatlichen Aufgaben bezeichnet.

Beispiel: Die Autobahn A8 wird auf dem Teilstück zwischen Augsburg und München von einem privaten Konsortium ausgebaut und für 30 Jahre unterhalten. Im Gegenzug erhält das Konsortium die Lkw-Maut-Einnahmen für dieses Teilstück.

Rechtlich (...)

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: