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Prozessvoraussetzungen im Arbeitsgerichtsprozess
(recht.zivil.formell.arbeitsprozess)
    

Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht sind wie im Zivilprozeß die positiven Prozeßvoraussetzungen von Amts wegen zu berücksichtigen, während die Prozeßhindernisse vom Beklagten gerügt werden müssen.

Folgende Prozeßvoraussetzungen sind u.a. von Amts wegen zu berücksichtigen:

  • Eröffnung des Rechtsweges gemäß § 2 ArbGG
  • Ordnungsgemäße Klageerhebung
  • örtliche und sachliche (§ 8 Abs. 1 ArbGG) Zuständigkeit
  • Parteifähigkeit
  • Prozeßfähigkeit
  • Prozeßführungsbefugnis
  • Keine entgegenstehende Rechtskraft oder Rechtshängigkeit
  • Rechtsschutzbedürfnis

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