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Profit
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Profit wird das Unternehmereinkommen vor Steuern bezeichnet. Der Profit besteht aus den Zinsen auf das Eigenkapital, dem Lohn für die Mitarbeit des Unternehmers und dem Gewinn als Entgelt für das unternehmerische Risiko.

Beispiel: A hat Ende 2006 für zwei Million Euro, die er geerbt hat, die K GmbH gekauft. Die GmbH hat 5 Mitarbeiter. K arbeitet in einem Umfang von 60 bis 70 Stunden die Woche als Geschäftsführer im Betrieb mit. Im Jahr 2007 droht die GmbH insolvent zu werden, als ein Großkunde abspringt, nur durch Zufall findet sich rechtzeitig ein neuer Kunde. Am Ende des Jahres hat die GmbH einen Umsatz von 600.000,- Euro gemacht. Nach Abzug aller Kosten (z.B. für Material und Mitarbeiter) bleiben 200.000,- Euro. Davon erhält A 80.000,- für seine Tätigkeit als Geschäftsführer, 60.000,- Euro als Zinsen für das investierte Kapital (Verzinsung 3 %) und die restlichen 60.000,- als Gewinn.

Zu dem Gewinnbegriff im steuerrechtlichen Sinn siehe unter Gewinn.

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