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Privatsphäre
(recht.zivil.materiell.schuld.bt und recht.oeffentlich.verfassung.grundrechte)
    

Mit Privatsphäre wird der unantastbare Bereich des menschlichen Lebens bezeichnet, der dem Zugriff Anderer vollständig entzogen ist. Zur Privatsphäre gehören alle Vorgänge die einen höchstpersönlichen Charakter haben (Vgl. BVerfGE 80, 367). Typischerweise sind dies Vorgänge die im von der Öffentlichkeit abgeschiedenen Bereich der Wohnung mit Umfeld (Garten etc). stattfinden, wobei die Privatsphäre sich nicht auf diesen Bereich beschränkt.

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