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Preisangabenverordnung (PAngV)
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Mit PAngV wird eine Verordnung bezeichnet, die u.a. für Handel, Internet, Gaststätten und Tankstelle die Art und Weise der Preisauszeichnung regelt. Sie legt z.B. fest, dass vorsätzliche oder fahrlässige Falschauszeichnung eine Ordnungswidrigkeit ist.

Für den Volltext siehe hier.

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Auf diesen Artikel verweisen: Preisauszeichnungsverordnung * PAngV Werbung: