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Polizeibehörden
(recht.oeffentlich.verwaltung.at und recht.ref.verw1)
    

Zu den Polizeibehörden zählen in Hessen gemäß § 91 HSOG:

  1. Als oberste Polizeibehörde: das hessische Innenministerium
  2. Als Polizeibehörde: das Hessische Landeskriminalamt, die Polizeipräsidien, das hessische Bereitschaftspolizeipräsidum und das hessische Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung.
  3. Als Polizeieinrichtung die hessische Polizeischule

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Auf diesen Artikel verweisen: Ordnungsbehörde * Erstbefassung, Grundsatz * Öffentliche Sicherheit und Ordnung * Gefahrenabwehr * Polizei- und Ordnungsrecht * Sofortvollzug Werbung: