slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Papst
(recht.geschichte)
    

Papst (= Vater) ist der Titel des Oberhauptes der römisch-katholischen Kirche. Der Papst sieht sich als Stellvertreter Gottes auf Erden und als Nachfolger des Jüngers und Apostels Petrus, der nach katholischer Vorstellung der erste Bischof von Rom war.

Der Papst ist als Inhaber des heiligen Stuhls Völkerrechtssubjekt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Abt/Äbtissin * Luther, Martin * Heiliger Stuhl Werbung: