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Ortsgericht
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.kommunal)
    

Das Ortsgericht ist ein nur noch in Hessen auf Gemeindeebene bestehendes besonderes Gericht das bestimmte Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt. Es ist mit ehrenamtlichen Mitgliedern besetzt (Ortsgerichtsvorsteher und Ortsgerichtsschöffen). Geregelt ist das Ortsgericht im Ortsgerichtsgesetz idF 2.4.1980 (GVBl. I 113).

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Auf diesen Artikel verweisen: § 198 BewG Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts * Friedensrichterin/Friedensrichter Werbung: