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Oberlandesgericht
(recht.straf.prozess)
    

Die Oberlandesgerichte sind in Strafsachen gemäß § 120 GVG für alle Staatsschutzsachen (z.B. Landesverrat oder Hochverrat) zuständig.

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Auf diesen Artikel verweisen: Haftbefehl * Oberlandesgericht (OLG) * Zuständigkeit, sachlich/örtlich Strafrecht * Landgericht, Strafsachen Werbung: