slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Notwehrlage
(recht.straf.at)
    

Von einer Notwehrlage spricht man bei einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff durch einen Menschen auf ein notwehrfähiges Rechtsgut.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: