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Notstand
(recht.straf.at)
    

Von Notstand spricht man bei einer Situation in der zur Abwendung von Gefahren besondere Eingriffsbefungise zugestanden werden. Jedes Rechtsgebiet kennt einen Notstand:

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Auf diesen Artikel verweisen: Selbstjustiz * Rechtfertigungsgründe/Unrechtausschliessungsgründe * zivilrechtlicher Notstand Werbung: