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Naturschutz
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Mit Naturschutz wird der Schutz von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen (so § 1 BNatSchG) bezeichnet. Mittlerweile ist der Naturschutz auch als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen worden (Art. 20a GG).

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