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Nachlassgericht
(recht.zivil.materiell.erb)
    

Mit Nachlassgericht wird das für Erbschaftsangelegenheiten zuständige Gericht bezeichnet. Gemäß §§ 72, 73 FGG ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser bei Eintritt des Todes seinen Wohnsitz hatte.

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