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Medienstaatsvertrag (MdStV)
(it.recht)
    

Von den Bundesländern als Nachfolger für den BTX-Staatsvertrag 1997 abgeschlossener Staatsvertrag, der in allen Ländern einheitliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten von an die Allgemeinheit gerichteten Informations- und Kommunikationsdiensten schaffen soll.

Der Medienstaatsvertrag muß sich als Vertragswerk der Länder an die im GG geregelten Kompetenzen halten. Daher kann er sich nicht auf die in Art. 73 Nr. 7 dem Bund zugewiesene Telekommunikation beziehen. Der Bund hat im Rahmen dieser Kompetenz das TDG erlassen.

Beide Regelungswerke grenzen ihren Anwendungsbereich voneinander ab. So ist das TDG für Teledienste und der MdStV nur für Mediendienste zuständig ist.

Der MdStV soll jetzt durch ein vom Bund erlassenes Telemediengesetz ersetzt werden.

Siehe auch unter Rundfunkstaatsvertrag.

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Auf diesen Artikel verweisen: MdStV * Telekommunikationsrecht, Überblick Werbung: